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Anspruch ab Pflegegrad 1: Pflegebedürftige Personen mit einem anerkannten Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung von Pflegehilfsmitteln im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat. Optionen

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Bevor die Leistung beansprucht werden kann, muss die pflegebedürftige Person derzeit noch mindestens 6 Monate lang von einer nahestehenden Person hinein ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Angemessener Hausrat sowie ein angemessenes Hausgrundstück, Dasjenige von der pflegebedürftigen Person Solo oder gemeinsam mit Angehörigen Allesamt oder teilweise bewohnt wird des weiteren https://desinfektionsmittel08643.wikiannouncing.com/5899643/mundschutz_und_schutzschürzen_can_be_spaß_für_jedermann

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